Inhalt

Baugenehmigungsverfahren

Aufgaben

  • Beratung zu baurechtlichen Zulässigkeits- und Genehmigungsvoraussetzung bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen beziehungsweise zu verfahrensfreigestellten Bauvorhaben (§ 59 fortfolgende Sächsischen Bauordnung - SächsBO)
  • Prüfung von Bauanträgen und Erteilung der nach der Sächsischen Bauordnung erforderlichen Baugenehmigung
  • Bauüberwachung, erforderliche Bauzustandsbesichtigungen, Anordnung von Maßnahmen zur Herstellung rechtsmäßiger Zustände bei der Durchführung illegaler Bauvorhaben
  • Prüfung des Baurechts in Genehmigungsverfahren nach anderen Gesetzen (zum Beispiel: Bundes-immissionsschutzgesetz, Wasserrecht)
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach den Wohneigentumsgesetz


Ansprechpartner in den jeweiligen Gebieten