Wahlen
Wahlen 2025
Bundestagswahl 2025
Wahltermin
Mit der Anordnung des Bundespräsidenten vom 27.12.2024 wurde als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag der 23.02.2025 bestimmt.
Rechtsgrundlagen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Wahlgebiet
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Wahl ist das Wahlgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Meißen bildet den Wahlkreis 154 (Meißen).
Wahlsystem
Der Deutsche Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen gewählt.
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl nach Kreiswahlvorschlägen (Wahlkreisbewerberin bzw. -bewerber) und eine Zweitstimme für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen (Landesliste).
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Zur Teilnahme an der Wahl müssen Wahlberechtigte in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Für die Führung der Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen sind die Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig. Rund drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der zuständigen Stadt oder Gemeinde eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung.
Wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge
Für den Wahlkreis 154 (Meißen) wurden insgesamt 8 Kreiswahlvorschläge bei der Kreiswahlleiterin eingereicht. Alle 8 Kreiswahlvorschläge konnten nach entsprechender Prüfung durch den Kreiswahlausschuss am 24.01.2025 für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 154 (Meißen) zugelassen werden. Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge wurden durch die Sonderausgabe 02/2025 des Amtsblattes des Landkreises Meißen vom 03.02.2025 öffentlich bekanntgemacht. (Öffentliche Bekanntmachung Sonderausgabe)
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse (Erststimmenanteil und Zweitstimmenanteil) auf Gemeindeebene, Wahlkreisebene und für den Freistaat Sachsen können ab dem Wahlabend auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (Wahlergebnisse Bundestagswahl) abgerufen werden.
Weitere Informationen
Informationen der Bundeswahlleiterin
Informationen des Landeswahlleiters