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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Webseite des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.org. Der Landkreis Meißen ist bemüht, seine Webseite www.kreis-meissen.org barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) ergänzt durch die die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO).

Stand der Barrierefreiheit und nicht barrierefreie Inhalte

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die international gültigen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1 sowie die weiterentwickelte BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) 2.0. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Die Webseite des Landkreises Meißen ist nach den oben genannten Richtlinien derzeit nur teilweise barrierefrei. Das Content-Management-System und der Inhalt der Webseite entsprechen derzeit nicht vollständig den technischen Anforderungen nach der BITV 2.0. Mängel, an deren Beseitigung wir stetig arbeiten, sind derzeit beispielsweise noch:

  • Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind derzeit noch nicht alle barrierefrei. Diese werden sukessive in barrierefrei umgewandelt.
  • Kartenanwendungen sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich.
  • Vereinzelt sind Bilder und Videos noch nicht vollständig barrierefrei eingebunden.

Bitte beachten Sie, dass ältere Browser teilweise Inhalte nicht einwandfrei darstellen können. Bitte verwenden Sie daher einen aktuellen Web-Browser.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Auf § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 3 und 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 wird hingewiesen. Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings von der oben genannten Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren (§ 9 VwVfG) gebraucht werden.
  • Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
  • Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird.
  • Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden.
  • Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden.

Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Wir haben die Absicht, die Barrierefreiheit über gesetzliche Anforderungen hinaus zu verbessern. Daher planen wir mittelfristig unser Angebot um die Funktionen Leichte Sprache und Gebärdensprache zu ergänzen.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2022 überprüft. Der Stand der Barrierefreiheit wird kontinuierlich durch eigene Prüfung ermittelt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, beziehungsweise sollten Sie der Meinung sein, dass Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden, senden Sie uns bitte eine E-Mail an presse@kreis-meissen.de, rufen Sie uns an unter 03521 725-7013 oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

Fehler melden

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten beziehungsweise mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de