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Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften

Warum brauche ich einen Vormund?

Bis zu deinem 18. Geburtstag (Volljährigkeit) muss es jemanden geben, der die Verantwortung für dich übernimmt und dafür sorgt, dass es dir gut geht, das nennt man auch „elterliche Sorge“ oder „Sorgerecht“.

Diese Aufgabe übernehmen normalerweise die Eltern. Manchmal ist es jedoch so, dass Eltern diese Aufgabe nicht mehr übernehmen können, dann wird vom Gericht ersatzweise ein anderer Erwachsener damit beauftragt. Das ist dann der Vormund. Der Vormund ist dein rechtlicher Vertreter anstelle der Eltern und soll für dein Wohlergehen sorgen.

Können die Eltern sich nur um einzelne Bereiche nicht kümmern und das Gericht entzieht nur einzelne Teile der „elterlichen Sorge“ nennt man das Ergänzungspfleger oder kurz nur Pfleger.

Kurz gesagt – einen Vormund bekommen Kinder

  • deren Eltern gestorben sind
  • deren Eltern schwer krank sind
  • deren Eltern sich aus anderen Gründen nicht um sie kümmern können, zum Beispiel weil sie selbst viele
  • Probleme haben
  • dessen Mutter bei der Geburt noch nicht 18 Jahre alt ist

Die elterliche Sorge – was ist das?

Die „elterliche Sorge“, das „Sorgerecht“, setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen. Die Wichtigsten sind Folgende:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht – dein Vormund bestimmt deinen Wohnort
  • Umgangsrecht – Entscheidung darüber wann und wo du zum Beispiel deine Mutti oder deinen Vati treffen darfst
  • Gesundheitssorge – zum Beispiel Zustimmung zu Operationen oder Klinikaufenthalten, Zustimmung zu Untersuchungen oder Impfungen beziehungsweise auch zur Behandlung mit Medikamenten, auch wenn du zum Beispiel schwanger bist und das Kind nicht willst, brauchst du die Einwilligung deines Vormunds
  • Das Recht Anträge zu stellen – zum Beispiel beim Jugendamt auf Hilfe zur Erziehung
  • Vertretung in schulischen Angelegenheiten – zum Beispiel Unterschrift unter deinem Zeugnis, Entscheidung welche Schule du besuchst, Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag
  • Vermögenssorge – zum Beispiel Verwaltung deines Geldes oder auch Eröffnung eines Kontos für dein Taschengeld

Dein Vormund oder Pfleger ist dein ganz persönlicher Ansprechpartner. Er setzt sich für dich und deine Angelegenheiten ein und vertritt deine Interessen in allen wichtigen Bereichen.

Es gibt auch noch Dinge des „alltäglichen Lebens“. Darüber entscheiden deine Pflegeeltern oder die Mitarbeiter der Wohngruppe oder des Heimes in dem du lebst. Dazu gehört zum Beispiel wann du abends nach Hause kommst, wann du ins Bett gehst oder fernsehen darfst oder wann du deine Hausaufgaben erledigst. In der Schule
entscheidet dein Lehrer, was du gerademachst (zu Beispiel schreiben oder rechnen).

Wieso kommt mich mein Vormund besuchen?

Damit sich dein Vormund für dich einsetzen und deine Interessen vertreten kann, muss er dich kennenlernen. Es ist wichtig, dass du ihm viel von dir erzählst. Das du ihm mitteilst, wenn dich etwas bedrückt oder du Sorgen hast. Nur wenn er davon weiß kann er dir helfen.

Normalerweise trifft sich dein Vormund mit dir da, wo du wohnst. Vielleicht wird er auch mal Eis essen gehen mit dir, oder dich in der Schule treffen. Auch hier ist es wichtig, dass du Wünsche äußerst oder auch mal sagst, wenn dir etwas nicht gefällt.

Du kannst dich auch jederzeit selbst bei deinem Vormund melden. Du kannst ihn zum Beispiel anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wenn dein Vormund mal nicht gleich ans Telefon geht, versuche es später noch einmal oder er ruft dich zurück.

Je älter du bist, umso mehr wird dein Vormund deine Meinung in seine Entscheidungen für dich mit einbeziehen.

Dein Vormund ist auf deine Mitarbeit angewiesen und freut sich auf die Zusammenarbeit mit dir.

Ansprechpartner

Besucheranschrift

  • Teichertring 8, 01662 Meißen
  • Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa

Da wir Vormünder immer viel unterwegs sind (wir treffen uns ja mit euch oder nehmen Termine für oder mit euch wahr) sagt vorher unbedingt Bescheid, wenn ihr uns im Büro besuchen wollt!

E-Mail: kja.amtsvormundschaften@kreis-meissen.de

Kontakt

  • Frau Mandel

    Sachgebietsleiterin
    Kreisjugendamt | Amtsvormundschaften

    Teichertring 8
    01662 Meißen

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