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Dezernat Soziales

Dem Dezernat Soziales sind zugehörig:


Förderungen

Anträge für folgende Förderungen richten Sie bitte zentral an das Dezernatsbüro:

Förderprogramm bürgerschaftliches Engagement

Der Landkreis Meißen fördert aus dem Zukunftspakt Sachsen durch das Ehrenamtsbudget Projekte im Landkreis Meißen auf der Gundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZuS) vom 18.12.2018 in der jeweils gültigen Fassung. Ziele der Förderung sind die Stabilisierung, Festigung und Weiterentwicklung von Strukturen auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements bei einer gleichmäßigen Förderung des Ehrenamts im Gebiet des Landkreises Meißen.

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Ausfüllhinweise für die Antragstellung

Förderung soziale Angebote und Projekte

Der Landkreis Meißen gewährt auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie freiwillige Zuwendungen für soziale Angebote und Projekte im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe, dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (VII) - Sozialhilfe sowie den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Bei der Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung finden die entsprechenden Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union beziehungsweise eines anderen Fördermittelgebers Beachtung.

Darüber hinaus können Zuwendungen zum Anschub und zur Erprobung von Angeboten und Projekten zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Angebote und Projekte gewährt werden.

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