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Klimamillion - Landkreis Meißen ruft Städte und Gemeinden zur Einreichung von Vorhaben auf

Mit dem Monat April hat der Landkreis Meißen den Aufruf 2024 zur Verteilung der sogenannten Klimamillion an die Städte und Gemeinden gestartet. Die Einreichung von Anträgen für entsprechende Investitionen beziehungsweise Maßnahmen ist bis 3. Juni 2024 möglich.

2023 hatten 25 Kommunen einen Antrag eingereicht

Bereits im Jahr 2023 konnte eine Million Euro für Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Energieeinsparung und Klimafreundlichkeit an die Kommunen verteilt werden. Dabei wurden Mittel unter anderem für investive Maßnahmen, wie die Installation von Photovoltaikanlagen und die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung, ausgereicht. Auch in Gebäudetechnik (beispielsweise die Optimierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen oder die Neuinstallation von Wärmepumpen), die Gebäudevernetzung („Smart Building“) und Mobilität (Anschaffung eines E-Autos, Installation von E-Ladesäulen für Dienst-Kfz/Dienst-Fahrräder, Park- & Ride-Parkplatz für Fahrräder) haben die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis selbst damit investiert.

Mit Unterstützung von Mitteln aus der Klimamillion wurden in 2023 in den Kommunen aber auch eine Machbarkeitsstudie zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und ein Straßenbeleuchtungskonzept erstellt.

25 Kommunen beziehungsweise kommunale Unternehmen sowie der Landkreis Meißen hatten fristgemäß einen Antrag auf Zuweisung gestellt. Drei Kommunen haben sich nicht am Verfahren beteiligt. Die Mittel wurden teilweise zur Kofinanzierung für aus anderen Fördertöpfen geförderte Projekte genutzt.

Hintergrund:

Mit dem Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget erhalten die Kommunen im Freistaat Sachsen zweckgebundene Zuweisungen für Investitionen und Maßnahmen mit dem Ziel einer klimafreundlichen Sicherstellung der Daseinsvorsorge in kommunaler Zuständigkeit. Dazu empfängt der Landkreis Meißen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils eine pauschale, zweckgebundene Zuweisung aus einem Klimabudget in Höhe von einer Million Euro (sogenannte Klimamillion).

Der Landkreis Meißen hat zum Verfahren und zur Verteilung der Mittel eine entsprechende Richtlinie erarbeitet. Die Modalitäten wurden im Vorfeld mit dem Kreisverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetages abgestimmt.

Vorgesehen wurden die zugewiesenen Mittel für alle kreisangehörigen Gemeinden oder deren kommunale Unternehmen gemäß §§ 94a, 95 der Sächsischen Gemeindeordnung, soweit Kommunen mindestens mit 50 Prozent an diesen beteiligt sind. Zudem erhält der Landkreis Meißen selbst als Mittelempfänger 20 Prozent der zugewiesenen Mittel. Die Höhe der Zuweisung wurde in einem ersten Schritt auf einen Zuweisungssatz von 70 Prozent festgesetzt.

Die eingereichten Investitionen beziehungsweise Maßnahmen wurden geprüft und anhand ihrer Wirksamkeit nach Kriterien in einem Ranking eingeordnet. Dabei wurden bei inhaltlich vergleichbaren Investitionen oder Maßnahmen im Sinne der Gleichbehandlung teilweise Korrekturen bei der Bewertung vorgenommen.


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