H-Kennzeichen
Bitte beachten Sie die Hinweise zum H-Kennzeichen.
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I oder ggf. anderer Eigentumsnachweis im Original (z. B. Kaufvertrag, DDR-Fahrzeugbrief)
- ggf. Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) im Original
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO im Original
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder