Inhalt

Neues zur Windenergieplanung in der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge

Am 5. Juli 2023 hatte die Verbandsversammlung beschlossen, einen neuen Teilregionalplan zum Thema Energieversorgung mit dem Schwerpunkt Windenergienutzung aufzustellen. Hintergrund ist die neue Rechtslage in Deutschland, die das Ziel verfolgt, den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst schnell voranzutreiben.

Fragen-Antworten-Katalog und LSG-Fachgutachten verfügbar

Im Windenergieflächenbedarfsgesetz – einem Bundesgesetz – wurde festgelegt, dass 2 Prozent der Fläche in Sachsen für die Windenergie planerisch auszuweisen sind. Das Sächsische Landesplanungsgesetz verpflichtet den Regionalen Planungsverband (RPV) dazu, dieses Ziel durch die Aufstellung eines Teilregionalplans bis zum 31. Dezember 2027 zu erreichen.

Sollte dieses Flächenziel nicht oder nicht rechtzeitig durch den Regionalen Planungsverband erfüllt werden, gilt im gesamten Planungsraum uneingeschränkt die baurechtliche Privilegierung der Windenergie im Außenbereich. Eine ungesteuerte Entwicklung der Windenergienutzung wäre die Folge. Ziel ist es deshalb, mit der Aufstellung des Teilregionalplans eine solche zu verhindern und durch die Ausweisung von Vorranggebieten die Entwicklung der Windenergie zu begrenzen.

Bis zum 13. Dezember 2023 konnten anhand eines Eckpunktepapiers zum planerischen Herangehen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Erarbeitung des Planentwurfs abgegeben werden. Viele Privatpersonen sowie öffentliche Stellen und Institutionen haben diese Möglichkeit genutzt. Insgesamt sind rund 1.500 Einzelanregungen eingegangen. Aus den eingegangenen Stellungnahmen wurde aber auch deutlich, dass die Planung für die Windenergie bei Bürgerinnen und Bürgern viele Fragen aufwirft. Die grundlegendsten Fragen wurden deshalb in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt. Der Katalog ist auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes zu finden.

Bei der Bewältigung der Aufgabe steht der Regionale Planungsverband vor großen Herausforderungen. Die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge ist flächenmäßig die kleinste in Sachsen und mit mehr als einer Million Einwohnern die am dichtesten besiedelte. Ein Großteil der Regionsfläche (44 Prozent) ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bundesrechtlich ist die Zulassung von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten ermöglicht worden. Dennoch hat für den Regionalen Planungsverband der Schutz von Landschaften gerade in dafür besonders geschützten Gebieten sowohl unter ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten einen hohen Stellenwert. Allerdings ist absehbar, dass zum Erreichen des Zwei-Prozent-Flächenziels auch Flächen in Landschaftsschutzgebieten in den Planungsprozess einbezogen werden müssen. Dafür hat sich der Regionale Planungsverband ein Fachgutachten als eine wichtige Fach- und Abwägungsgrundlage erarbeiten lassen. Auftragnehmer war der Lehrstuhl Landschaftsplanung des Instituts für Landschaftsarchitektur der TU Dresden. In diesem werden die Landschaftsschutzgebiete einer flächendeckenden Bewertung unterzogen. Der Ergebnisbericht des Gutachtens ist auf der Homepage des RPV zu finden.

Derzeit werden in der Verbandsgeschäftsstelle immer noch die Stellungnahmen des ersten Beteiligungsverfahrens ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind ebenfalls eine wichtige Grundlage für den Fortgang des weiteren Planungsprozesses. Voraussichtlich soll sich die Verbandsversammlung im Juni damit befassen.

Pressemitteilung Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge


Kontakt zur Pressemitteilung