Dezernat Soziales
Loosestraße 17–19
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-3002
- Fax: 03521 725-3000
- E-Mail: dez-soziales@kreis-meissen.de
Zuständig für 56 Dienstleistungen
- Adoption eines Stiefkindes beantragen
- Adoption Minderjähriger, Entscheidung durch das Familiengericht
- Arbeitsgelegenheiten (AGH) vermitteln
- Aufnahme eines minderjährigen Kindes in Adoptionspflege
- BAföG für Schülerinnen und Schüler beantragen
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Behinderung feststellen lassen (Erstantrag)
- Behinderung neu feststellen lassen (Änderungsantrag)
- Bestattungsfrist, Verlängerung beantragen
- Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund
- Betäubungsmittel für den Reisebedarf, Bescheinigung durch das Gesundheitsamt ausstellen lassen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter, Beurkundung einer freiwilligen Verpflichtung
- Bewerbung als Adoptiveltern
- Bewerbung als Pflegeeltern beim Jugendamt
- Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Bürgergeld beantragen (vormals Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
- Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten beantragen
- Ein Pflegekind aufnehmen, Vermittlung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
- Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen
- Feuerbestattung, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes
- Freigabe eines Kindes zur Adoption
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder beantragen
- Gesundheitlich unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln und Futtermitteln melden
- Gesundheitsbescheinigung für Tiere beantragen (Heimtiere)