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Bestattungsfrist, Verlängerung beantragen

Allgemeine Informationen

Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter* eine Wartefristverlängerung zu beantragen.

Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen einer verstorbenen Person längere Zeit in Anspruch nimmt.

Geltende Fristen für Bestattungen
  • Regelmäßige Mindestwartefrist:
    ob Erdbestattung oder Einäscherung, die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen
  • Längste regelmäßige Wartefrist:
    eine Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein

Achtung! Die Wartefrist für die Bestattung wird ab dem Datum der Leichenschau gerechnet, nicht ab dem Sterbedatum!

Einheitliche Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie als Bestattungsunternehmer den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt

Dresdner Straße 25
01662 Meißen


Hinweis: Die Dienstleistungen und Formulierungen stammen aus Amt24 - ein Serviceportal des Freistaates Sachsen.