Inhalt


Bürgergeld beantragen (vormals Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (früher auch "Hartz IV", "ALG II")

Sind Sie nicht erwerbsfähig, können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken und auch vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) reichen nicht aus, erhalten Sie auf Antrag ein sogenanntes Bürgergeld. Die Jobcenter beraten Sie hierzu und zu anderen Leistungen der Grundsicherung.

Bürgergeld können bei entsprechender Bedürftigkeit alle erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren beantragen. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten die Leistung.

Hinweis: Sie sind hilfebedürftig und nicht erwerbsfähig?, dann haben Sie Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung) nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), soweit ein Anspruch auf Sozialgeld nicht besteht.

Zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehören

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Information, Beratung, Vermittlung, berufliche Qualifikation) und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (u.a. Bürgergeld, Grundsicherung).

Leistungsbeträge

Pauschalierter monatlicher Regelbedarf (gültig ab 01.01.2024)

  • Alleinstehende, Alleinerziehende: EUR 563,00
  • Bedarfsgemeinschaften:
    • zwei volljährige Partner: EUR 1012,00 = 2 x EUR 506,00
    • zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre): EUR 357 ,00
    • zuzüglich je Kind ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre): EUR 390,00
    • zuzüglich je Kind im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14-17 Jahre): EUR 471,00
    • Volljährige in Einrichtungen: EUR 451,00

Die Leistung mindert sich um zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen. Konkrete Auskunft hierzu, zum Umfang und der Beantragung von Bürgergeld und anderen Leistungen zur Grundsicherung erhalten Sie beim Jobcenter.

Einmalige Leistungen

Über den Regelbedarf hinaus können bei Bedarf einmalig folgende Leistungen gewährt werden:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie Miete von therapeutischen Geräten

Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Das betrifft zum Beispiel Schulausflüge, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung, die Mittagsverpflegung und anderes.

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, ob für bestimmten Leistungsarten gesonderte Anträge erforderlich sind.

Sozial- und Rentenversicherung

Während Sie Bürgergeld beziehen, sind Sie grundsätzlich pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge zur Rentenversicherung werden nicht abgeführt. Das Jobcenter übermittelt der Rentenversicherung jedoch den Zeitraum, währen dem Sie Bürgergeld erhalten. Diese prüft, ob eine Anrechnungszeit besteht.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • Nachweise über Einkommen
  • gegebenenfalls Nachweise über einen früheren Leistungsbezug
  • Nachweise über Ausgaben und vorhandenes Vermögen

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus im Einzelnen einreichen müssen, entnehmen Sie dem Antragsformular.

Fristen

  • für die Antragstellung: keine
  • Zahlungsbeginn: üblicherweise ab 1. des Monats der Antragstellung (keine rückwirkende Zahlung möglich)
  • Bezugsdauer: bis zu 12 Monate (Weiterbezug auf Antrag)

Hinweis: Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.

Kosten (Gebühren)

  • für die Antragstellung: keine
  • gegebenenfalls: Gebühren bei Einlösen der Zahlungsanweisung

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Jobcenter


Hinweis: Die Dienstleistungen und Formulierungen stammen aus Amt24 - ein Serviceportal des Freistaates Sachsen.