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Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht

Das Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht arbeitet innerbehördlich zum Beispiel eng mit der Führerscheinstelle beziehungsweise der Kfz-Zulassung zusammen. Behördenübergreifend gibt es enge Verbindungen zur Polizei.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Aufgabenbereichen und Ansprechpartnern im Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten/Polizeirecht.

Ordnungswidrigkeiten

Aufgaben

  • Verfolgung und Ahndung von Verkehrs- und sonstigen Ordnungswidrigkeiten
  • Erstellung von Verwarnungen mit einem Verwarngeld bis 35 Euro bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten
  • Zeugenbefragungen
  • Einleitung und Durchführung des Bußgeldverfahrens
  • Ermittlung von Betroffenen und Sachverhalten
  • Einspruchsbearbeitung
  • Durchsetzung von Fahrverboten

Rechtliche Grundlagen

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Geschwindigkeitskontrollen

Aufgaben

  • Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen mittels stationärer und mobiler Geschwindigkeitsmessanlagen
  • Ermittlungstätigkeit im Außendienst
  • Kontrolle und Auswertung der Messergebnisse von Außendienst und Polizei

Kontakt

Versammlungsrecht

Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes (GG) als Grundrecht garantiert:

  • Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  • Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Einschränkungen in der Ausgestaltung der grundsätzlichen Versammlungsfreiheit ergeben sich in erster Linie aus dem Versammlungsgesetz.

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das Grundrecht jedoch nach Artikel 8 Absatz 2 Grundgesetz durch oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Wichtigstes Gesetz ist hier das Versammlungsgesetz, welches für Versammlungen unter freiem Himmel regelmäßig eine Anmeldepflicht vorsieht. Versammlungen, die nicht unter freiem Himmel stattfinden, werden jedoch schrankenlos gewährt.

Anmeldeplicht

Wer eine Demonstration unter freiem Himmel beabsichtigt, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Mitteilung relevanter Informationen an andere Versammlungsbeteiligte der Versammlungsbehörde mitzuteilen (Anmeldepflicht).

Formular

Rechtliche Grundlagen

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Unterbringung psychisch Kranker

Aufgaben

  • Beratung und Betreuung im sozialen Umfeld einschließlich Haus- und Klinikbesuche
  • Einbeziehung von Familienangehörigen und sonstigen Bezugspersonen in Vorsorge, Intervention und Nachsorge
  • Unterstützung und Betreuung bei Einweisung und Aufenthalt in Kliniken sowie bei Wiedereingliederung
  • Krisenintervention und telefonischer Krisendienst
  • Wissensvermittlung zu psychischen Erkrankungen
  • Kontakthilfe zu Ämtern und Behörden
  • Hilfe und Unterstützung bei Gruppenvorhaben wie Kontakt-, Selbsthilfe- und Therapiegruppen
  • Hilfe und Unterstützung bei Organisation und Durchführung von Freizeit- und Erholungsvorhaben
  • Vermittlung von Kontakten zu Psychiatern, Psychotherapeuten sowie ambulanten oder stationären Betreuungsmöglichkeiten

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