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Information des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Meißen wird regulär zum Stand 1. Januar 2024 die nächste Bodenrichtwertkarte veröffentlichen.

Ob und welche Anpassungen umgesetzt werden können, sind Bestandteil des Bearbeitungsprozesses bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Frühjahr 2024. An der Bodenrichtwertkarte zum Stand 1. Januar 2022 wird es keine Änderungen hinsichtlich der dargestellten Nutzungen geben. Eine Anpassung kann nur erfolgen, wenn Informationen über neue Bebauungspläne vorliegen, für die dann zusätzlich Bodenrichtwerte bezogen auf den Stand 1. Januar 2022 zu ermitteln sind.

Sämtliche Informationen zu den Bodenrichtwerten zum Stand 1. Januar 2022 liegen den zuständigen Stellen vor. Das betrifft insbesondere die Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten, die Bestandteil der Bodenrichtwertkarte sind. Das heißt, die in den Erläuterungen dargestellten Bodenrichtwerte sind mit zu beachten. Die Erläuterungen sind im Geoportal des Landkreises Meißen und in BORIS (Bodenrichtwertinformationssystem Sachsen) abgebildet.

Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Meißen und seiner Geschäftsstelle werden keine Auskünfte zu Fragen der Darstellungen des Grundsteuerportals erteilt. Alle Anfragen bezüglich der Bodenrichtwerte im Grundsteuerportal Sachsen sind bitte ausschließlich an die Finanzverwaltung zu stellen.


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10.03.2023