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Ländliche Entwicklung

Das Sachgebiet Ländliche Entwicklung ist im Rahmen der jeweils geltenden Förderbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zuständig für den Fördervollzug:

  • der Dorferneuerung,
  • regionaler Entwicklungsstrategien und regionaler Zusammenarbeit, soweit sie der Entwicklung des ländlichen Raums dient,
  • von Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft,
  • von Maßnahmen zur Wiederherstellung der ländlichen Infrastruktur nach Naturkatastrophen (gegebenenfalls abweichende Zuständigkeit im Dezernat),
  • des Landtourismus, soweit er der Entwicklung des ländlichen Raums dient,
  • ländlicher Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Dorferneuerung,
  • beschäftigungswirksamer Maßnahmen und gewerblicher Maßnahmen der Grundversorgung,
  • siedlungsökologischer Maßnahmen und
  • von Maßnahmen der soziokulturellen Infrastruktur und des ländlichen Kulturerbes.

Hierzu zählt die Beratung von Antragstellern, Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung der Förderanträge, Durchführung von Kontrollen, Prüfung der Zahlungsanträge und Verwendungsnachweise und Freigabe der Auszahlungen. Für die finanztechnische Abwicklung (Zahlungsverkehr) ist die Hauptkasse des Freistaats Sachsen verantwortlich.

Wir sind außerdem zuständig für die Überwachung und endgültige Abwicklung von Förderverfahren, die am 01.08.2008 noch nicht vollständig abgeschlossen waren und für die bis zu diesem Zeitpunkt die Ämter für Ländliche Entwicklung zuständig waren.

Fördermittel

Unsere Fördermittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ von Bund und Ländern (GAK). Das Programm zur Umsetzung des ELER in Sachsen ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR). Unsere Fördergrundlage bildet in der Förderperiode 2014-2020 die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014).

Zusammenarbeit

Wir arbeiten eng mit den Regionalmanagements und Entscheidungsgremien der fünf Lokalen Aktionsgruppen im Landkreis Meißen zusammen. Mit der Umsetzung ihrer regionalen Entwicklungsstrategien füllen sie das EPLR mit Leben und entscheiden auf dieser Grundlage in einem transparenten Auswahlprozess über die Förderwürdigkeit konkreter Vorhaben.

Links

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum ländlichen Raum beziehungsweise zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum und den Seiten der Lokalen Aktionsgruppen. Dort finden Sie Konzepte, Rechtsgrundlagen, Gebietskulissen, Formulare sowie Projektauswahlkriterien, Förderkonditionen, Merkblätter und aktuelle Informationen.

Gesamtkarte Fördergebiete im Landkreis

Kontakt

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