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Sachgebiet Sozialhilfe

Das Sachgebiet Sozialhilfe ist im Wesentlichen zuständig für:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb und innerhalb von Einrichtungen.

Dokumente Informationen und Ansprechpartner Kontakt Öffnungszeiten

Dokumente

Informationen und Ansprechpartner

Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Gewährung der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.  Kapitel SGB XII (Regelsatz, Kosten der Unterkunft/Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe, Krankenversicherung/Pflegeversicherung und hauswirtschaftliche Hilfen)
  • Gewährung von Darlehen nach dem SGB XII (ergänzende oder vorübergehende Notlage)
  • Gewährung von Hilfen zur Gesundheit (wenn keine Kranken-/Pflegeversicherung vorhanden ist)
  • Entscheidung über Zuständigkeitswechsel zwischen Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder.

Es umfasst folgende Leistungsbereiche:

  • ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten
  • Schulbasispaket für Schulmaterial
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mehraufwendungen für Mittag in Schule, Kindertageseinrichtung/Tagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Alle Leistungen - mit Ausnahme des Schulbasispakets - müssen von Empfängern laufender Hilfe vorher formlos beantragt werden.

Bitte wenden Sie sich dafür an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter bzw. die zuständige Sachbearbeiterin.

Ansprechpartner:

Frau Kreßler

Herr Kieback

Frau Reißig

Weitere Hilfen

  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67, 68 SGBXII
  • Pflegesatzwesen/Vereinbarungen gemäß §§ 75 ff. SGBXII

Ansprechpartner:

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung

  • Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Regelsatz, Kosten der Unterkunft/Heizung, Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe, Krankenversicherung/Pflegeversicherung und hauswirtschaftliche Hilfen)
  • Gewährung von Darlehen nach dem SGB XII (ergänzende oder vorübergehende Notlage)
  • Gewährung von Hilfen zur Gesundheit (wenn keine Kranken-/Pflegeversicherung vorhanden ist)

Frau Unger-Ulbrich

Frau Neugebauer

Frau Fahrenberger

Frau Queißer


Frau Bartels

Frau Bergemann

Frau Thiele

Frau Michael

Frau Richter



Bestattungskosten

Ansprechpartner:

Frau Schneider

Frau Fischer

vollstationär ab vollendetem 67. Lebensjahr
existenzsichernde Leistungen und Blindenhilfe

Frau Groth

Frau Ritter

Frau Schibsdat

Herr Zhang

  • Telefon: 03521 725-3185
  • Hinweis: Region Klipphausen, Strehla, Gröditz, Ebersbach, Schönfeld, Radeburg
  • Hinweis: Region Coswig, Chemnitz, Dresdner Umland, Chemnitzer Umland


ambulant und ab vollendetem 67. Lebensjahr in teilstationären Einrichtungen (Tagespflege)

  • Herr Kretzschmar

    • Telefon: 03521 725 3143
    • Hinweis: Bereich Riesa, Großenhain, Gröditz, Strehla, Stauchitz, Hirschstein, Thiendorf, Lampertswalde, Ebersbach, Schönfeld, Röderaue, Wülknitz, Nünchritz, Zeithain, Glaubitz, Priestewitz
  • Frau Kügler

Kontakt