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Beratung für Menschen mit Behinderung

Wir beraten und unterstützen Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige. Bei Fragen zu Leistungen der Teilhabe und alltäglichen Anliegen helfen wir Ihnen, den richtigen Weg durch Zuständigkeiten und Antragsverfahren zu finden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, der Sozialplanung und den zuständigen Sachgebieten entwickeln wir individuelle Lösungen.

Aufgaben

Beratung

Die Beratung für Menschen mit Behinderung ist sowohl Anlaufstelle für Anfragen von Betroffenen, als auch deren Angehören. Eine Unterstützung können Sie zu den folgenden Themen erhalten:

  • Beantragung von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, z. B. Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis
  • Vermittlung bei Beschwerden oder Komplikationen im Antragsverfahren mit den einzelnen Sachgebieten
  • Beratung zu persönlichen Angelegenheiten, z. B. Selbsthilfe, Mobilität und Reisen, Wohnen und Bauen
  • Finanzierungsmöglichkeiten aus Stiftungen

Ebenso erhalten Selbsthilfegruppen und Behindertenverbände Auskunft zu Fördermöglichkeiten und Netzwerkpartnern.

Barrierefreiheit und Inklusion

Ob Mobilität, Soziale Teilhabe, digitale Angebote oder Bauprojekte, noch immer finden sich in allen Bereichen des täglichen Lebens Barrieren für Menschen mit Behinderung. Im Rahmen der Behinderten- und Inklusionsplanung werden ganzheitliche Lösungen für den Abbau der Barrieren und die Teilhalbe behinderter Menschen erarbeitet. Ideen und Anregungen sind herzlich willkommen!

Der Landkreis fördert zudem inklusive Projekten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung nach § 5 SächsKomPauschVO (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung). Anträge auf Zuwendungen können von Kommunen, der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen, sowie Verbänden und Vereinen, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind, gestellt werden. Informationen zur Beantragung finden Sie unter Anträge und Formulare.

Für die bauliche Barrierefreiheit können im Rahmen des Investitionsprogramms barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ Zuwendungen von Kultur-, Freizeit-, Gastronomie-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, sowie Arztpraxen beantragt werden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist hingegen ausgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie unter Sozialplanung.

Gremienarbeit

Die Kreisarbeitsgemeinschaft „Teilhabe“ als kommunales Gremium kommt jeden zweiten Monat zusammen. In Ihr tauschen sich die Mitglieder aus den Bereichen Verwaltung, Gesundheit, (Sozial-)Arbeit und Wohlfahrt aus. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten und damit eine breitgefächerte Angebotslandschaft für Betroffene und deren Angehörige zu schaffen.

Im Rahmen der Mitwirkung in weiteren kommunalen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften werden die Bedürfnisse der Behinderten weitergetragen und Kontakte zu Akteuren aus verschiedenen Bereiche geknüpft, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.


Anträge und Formulare


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