Inhalt

Unterstützung Internats- und Berufsschüler

Schülerinnen und Schülern, denen außerhalb der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes (außerhäusliche Unterbringung) erhöhte Aufwendungen für notwendige Unterkunft und Verpflegung entstehen, können finanzielle Unterstützung erhalten.

Der Landkreis Meißen gewährt seinen Einwohnern die Unterstützung auf Antrag (Grundlagen: § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen und Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung).

Nicht unterstützt werden entstandene Fahrtkosten.

Die Antragsformulare und Merkblätter können über die nachfolgenden Links abgerufen, aber auch in sächsischen Schulen im Sekretariat abgeholt, werden:

Links zu Formularen und Merkblättern

Internatsschüler

Berufsschüler

Datenschutzhinweis (Anlage 2)

Kontakt

zurück zum Kreisschul- und Kulturamt