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Landkreis als Schulträger

Der Landkreis Meißen nimmt für nachfolgende Einrichtungen die Aufgaben des Schulträgers wahr. Dazu gehören neben der Errichtung beziehungsweise Unterhaltung der Schulgebäude und Schulräume die Ausstattung mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln. Die Hauptaufgabe des Kreisschul- und Kulturamtes liegt in der technisch-organisatorischen Sicherstellung des laufenden Schulbetriebes.

Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Meißen

Für Details bitte auf die Einrichtung klicken.

Sporthallennutzung

  • BSZ Meißen-Radebeul
  • BSZ Riesa
  • Gymnasium Nossen

Die Beantragung der Sporthallennutzung erfolgt über den Sporthallenbetreiber, Firma Meisop Service gGmbH (Telefon 03523 808846). Dieser ist die zuständige Stelle für die Zuteilung von Nutzungszeiten und den Abschluss des Nutzungsvertrages.

Dokumente

Kontakt

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