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BAföG für einen Schulbesuch beantragen

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Ausbildungsförderung in Form des sogenannten „Schüler-BAföG” kann unter bestimmten Voraussetzungen von Schülerinnen und Schülern an Oberschulen, Gymnasien, beruflichen Gymnasien (ab Klasse 10) und Fachoberschulen (ab Klasse 10) sowie von Schülerinnen und Schülern an Abendoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Fachschulen und Berufsfachschulen beantragt werden.

Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie grundsätzlich auch dem Einkommen der Eltern. Die entsprechenden Voraussetzungen, die Bedarfssätze, wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Formulare sowie Informationen zur Wahrung von Fristen erfahren Sie in einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mit unseren kompetenten Sachbearbeiterinnen.

Zuständigkeiten

(nach erstem Buchstaben des Nachnamens)

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