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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Der Landkreis Meißen gewährt wirtschaftliche Jugendhilfen:
  • Hilfen zur Erziehung
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Eingliederungshilfen
  • Kostenbeiträge
  • einmalige Hilfen
  • Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer

Ansprechpartner

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