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Jugendhilfeplanung | Schulsozialarbeit | PiT

Jugendhilfeplanung

Der Landkreis Meißen hat als öffentlicher Träger der Jugendhilfe den Auftrag, die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Jugendhilfe, den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

  • Jugendhilfeplanung/Jugendhilfestatistik
  • Jugendhilfeplanerische Stellungnahmen zu allen Anträgen auf Landesförderung, Bundesprogrammen und anderen
  • Gremienarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss bezüglich sachlicher und fachlicher Begleitung von entscheidungsrelevanten Vorgängen
  • Erarbeitung und Fortschreibung der Jugendhilfeplanung und von spezifischen Fachplänen
  • Anerkennungsverfahren für freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

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Schulsozialarbeit

Der Landkreis Meißen fördert auf Grundlage des Regionalen Gesamtkonzepts zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Meißen und des Jugendhilfeplanes, Fachplan A, gemäß § 13 a  i. V. m. § 11 Absatz 3 Nr. 6 SGB VIII sowie § 1 Absatz 4, Satz 3 und 4 i. V. m. § 6 Absatz 5 Satz 3 SächsSchulG Projekte der Schulsozialarbeit.  

Leitgedanke der Kinder- und Jugendhilfe und damit Anliegen der Schulsozialarbeit im Landkreis Meißen ist, ihren Beitrag zu familienfreundlichen Lebensbedingungen für junge Menschen zu leisten und deren individuelle und soziale Entwicklung, unabhängig von Herkunft und Nationalität, zu fördern. Dabei sollen Benachteiligungen vermieden bzw. abgebaut werden. Unter Beteiligung junger Menschen und deren Familien sowie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern sind dafür bedarfsgerechte Leistungsangebote zu entwickeln und vorzuhalten. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz des Wohles aller Kinder und Jugendlichen.

Ansprechpartner

sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen

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Prävention im Team (PiT)

Der Landratsamt Meißen hat unter Federführung des Dezernat Soziales mit den Kooperationspartnern (Landesamt für Schule und Bildung, Standort Zwickau, Polizeidirektion Dresden) die Kooperationsvereinbarung Prävention im Team (PiT Meißen) im Landkreis Meißen abgeschlossen. Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung ist die Willensbekundung der Partner den behördenübergreifenden Präventionsansatz im Landkreis umzusetzen. Die Strategie PiT Sachsen ordnet sich dem Gesamtkonzept des Landespräventionsrat Sachsen unter analog der ASS-Komm-Strategie.

Kinder- und Jugendbefragung in Anlehnung an die CTC – Methode - 1. Halbjahr 2024

Kinder und Jugendliche ab Klasse 5 sollen zu den Themen ihrer Lebenswelt wie Familie, Wohnumfeld, Schule, Freunde, Gesundheit, Freizeit u. a. in der Schule befragt werden.

Für die im 1. Halbjahr 2024 stattfindende PiT-Kinder- und Jugendbefragung in Anlehnung an die CTC - Methode an den Gymnasien, Oberschulen und Förderschulen des Landkreises werden aktuell alle erforderlichen Voraussetzungen eingerichtet. Dazu zählt neben der Ausschreibung der wissenschaftlichen Begleitung durch den Landespräventionsrat die Öffentlichkeitskampagne "Jenseits der Schulglocke: was findet IHR wirklich wild".

Der Landkreis strebt damit eine belastbare und wissenschaftlich begleitete Datenerhebung/Datenauswertung zu den aktuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen zu erhalten, welche auch den Kommunen zur Verfügung stehen sollen. Communities That Care - CTC“ ist eine Methode, die Kommunen zur Planung und Steuerung ihrer Präventionsarbeit einsetzen können. Vorhandene Bedarfe und Ressourcen in der Prävention können mit CTC ermittelt, sowie effektive Maßnahmen und Programme "nach Maß" eingesetzt werden. Schutzfaktoren werden geschaffen, damit entstandene Risikofaktoren ausgeglichen werden können.

Mehrwert für die kreisangehörigen Gemeinden

Die Kinder- und Jugendbefragung wird durch das Landesamt für Schule und Bildung des Freistaates Sachsen unterstützt. Als Schulträger könnten die kreisangehörigen Gemeinden – vorausgesetzt es nehmen ausreichend Kinder und Jugendliche an der Befragung an Schule teil – von der schulbezogenen Auswertung partizipieren. Somit liegt der Mehrwert in Aussagen zu kommunalen Handlungsbedarfen in Bezug auf lokale Präventionsangebote, welche bspw. für die Kommunale Präventionsräte (Allianz Sichere Sächsische Kommune) nutzbar sind.



Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden ist im § 47a Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) geregelt. In den folgenden Links finden sich Empfehlungen und Ansprechpartner. 

Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik

Demokratie in Kinderhand

Praxisportal für Kinder- und Jugendbeteiligung

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.

Jugendform im Landkreis Meißen

Kinder - Jugendbeteiligung Sachsen

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