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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Das betrifft zum Beispiel Schulausflüge, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung, die Mittagsverpflegung und anderes.


Was? Wer? Wie? Formulare Bildungskarte


  • Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

    Mittagessen in der Mensa, Klassenfahrt oder Kita-Ausflug, Nachhilfeangebote sowie Musik- und Sportkurse. All dies sollte nicht vom Monatsgehalt der Eltern abhängig sein. Damit auch Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Chancen wie ihre Altersgenossen haben, erhalten sie mit dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützung. Doch welche Leistungen sieht das bundesweite Förderpaket vor und wer kann sie eigentlich beantragen? Antworten auf diese Fragen liefert das Erklärvideo der 104 kommunalen Jobcenter zum Bildungs- und Teilhabepaket.

  • Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket? (ukrainisch)

    Обід у їдальні, поїздка з класом або екскурсія в дитячий садок, репетиторство, а також музичні та спортивні заняття. Все це не повинно залежати від щомісячної зарплати батьків. Щоб діти з малозабезпечених сімей мали такі ж можливості, як і їхні однолітки, вони отримують фінансову підтримку в рамках пакету "Освіта та участь". Але які переваги надає загальнонаціональний пакет підтримки і хто може на них претендувати? Пояснювальне відео від 104 муніципальних центрів зайнятості щодо пакету "Освіта та участь" дає відповіді на ці питання.

Welche Leistungen gibt es?

  • Aufwendungen für das Mittagessen
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge
  • Zuschuss zur Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Schulbedarf

Wer kann die Leistungen erhalten?

Kinder und Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene in Schulausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Unterstützung aus dem Bildungspaket bekommen, soweit eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird:

  • Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung wegen voller dauerhafter Erwerbsminderung)
  • Wohngeld, bei gleichzeitigem Bezug von Kindergeld für das jeweilige Kind
  • Kinderzuschlag, bei gleichzeitigem Anspruch auf Kindergeld für das jeweilige Kind
  • Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG

Zusätzlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung vorliegen.

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Leistungsträger:
Jobcenter, Kreissozialamt oder Ausländeramt.

Wie können Sie die Leistungen erhalten?

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen und nicht an komplizierten Verfahrensweisen scheitern.

Alle Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragstellung erfolgt bereits mit dem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag auf die jeweilige Leistung. Eine gesonderte Antragstellung ist nur bei Erhalt von Wohngeld und Kinderzuschlag erforderlich.

Die Leistungen zum Schulbedarfspaket erhalten Sie beziehungsweise Ihr Kind ganz ohne Antrag.

Wichtig ist, dass Sie die Leistungen rechtzeitig bei dem zuständigen Leistungsträger beantragen.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter hilft Ihnen gern weiter.

E-Mail: JC.BuT@kreis-meissen.de

Formulare

Bildungskarte

Um die Abrechnungsformalitäten für Leistungserbringer (zum Beispiel Musik- und Sportvereine, Mittagessenanbieter etc.) zu vereinfachen, wurde die elektronische Bildungskarte eingeführt.

Informationen für Leistungserbringer:


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